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   VG Magdeburg, 20.06.2023 - 3 A 368/21 MD   

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VG Magdeburg, 20.06.2023 - 3 A 368/21 MD (https://dejure.org/2023,30560)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.06.2023 - 3 A 368/21 MD (https://dejure.org/2023,30560)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. Juni 2023 - 3 A 368/21 MD (https://dejure.org/2023,30560)
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  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.06.2023 - 3 A 368/21
    Aus dem an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen zwischen den beteiligten Baulastträgern bestehenden Gemeinschaftsverhältnis folgt zum einen eine gemeinschaftliche Pflicht zur Beseitigung von kreuzungsbedingten Gefährdungen, zum anderen wird daraus eine Pflicht zur Rücksichtnahme auf berechtigte Belange des anderen Kreuzungsbeteiligten abgeleitet (vgl. BVerwG, U.v. 12.06.2002 - 9 C 6/01 - juris).

    Der Anspruch auf anteiligen Ersatz entsteht mit der Bezahlung von kreuzungsbedingt anfallenden Kosten an den jeweiligen Unternehmer (BVerwG, Urteil v. 12.06.2002, 9 C 6.01; juris).

    Schließlich ist auch der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung oder die vorherige Durchführung eines Kreuzungsrechtsverfahrens nicht Voraussetzung für den Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 1 EKrG (a. F.; BVerwG, Urteil v. 12.06.2002, 9 C 6.01; VG Bayreuth, Urteil v. 19.02.2009, B 1 K 16.83; alle juris).

  • VG Bayreuth, 19.03.2019 - B 1 K 16.83

    Kostentragung bei Bau einer Straßenüberführung

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.06.2023 - 3 A 368/21
    Diese Verpflichtung trifft vielmehr das Land, das im Rahmen der für Fälle dieser Art zur Verfügung stehenden besonderen Fördermöglichkeiten, jedenfalls aber über Sonderzuweisungen im Rahmen der allgemeinen Gemeindefinanzierung gehalten ist, auf außergewöhnliche Belastungen bzw. Notlagen einzelner Gemeinden zu reagieren (zum Ganzen; (VG Bayreuth, Urteil vom 19. März 2019 - B 1 K 16.83 -, Rn. 44 - 46, juris mit Verweis auf: VG Regensburg, U.v. 30.06.2011 - RN 2 K 10.01009 - juris Rn. 32 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 05.12.2000 - 11 C 6/00 - NVwZ 2001, 564 ff).

    Schließlich ist auch der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung oder die vorherige Durchführung eines Kreuzungsrechtsverfahrens nicht Voraussetzung für den Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 1 EKrG (a. F.; BVerwG, Urteil v. 12.06.2002, 9 C 6.01; VG Bayreuth, Urteil v. 19.02.2009, B 1 K 16.83; alle juris).

  • VG Regensburg, 30.06.2011 - RN 2 K 10.01009

    Erforderlichkeit einer Kreuzungsmaßnahme zur Beseitigung einer Langsamfahrstrecke

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.06.2023 - 3 A 368/21
    Dies bedeutet aber nicht, dass etwa unter Beibehaltung des Status quo eine nach § 3 EKrG erforderliche Änderungsmaßnahme zu unterbleiben hat bzw. nur eine (billigere) Maßnahme zur Ausführung gelangen darf, die nicht dem Stand der Technik entspricht (VG Regensburg, U.v. 30.6.2011 - RN 2 K 10.01009 - juris Rn. 31).

    Diese Verpflichtung trifft vielmehr das Land, das im Rahmen der für Fälle dieser Art zur Verfügung stehenden besonderen Fördermöglichkeiten, jedenfalls aber über Sonderzuweisungen im Rahmen der allgemeinen Gemeindefinanzierung gehalten ist, auf außergewöhnliche Belastungen bzw. Notlagen einzelner Gemeinden zu reagieren (zum Ganzen; (VG Bayreuth, Urteil vom 19. März 2019 - B 1 K 16.83 -, Rn. 44 - 46, juris mit Verweis auf: VG Regensburg, U.v. 30.06.2011 - RN 2 K 10.01009 - juris Rn. 32 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 05.12.2000 - 11 C 6/00 - NVwZ 2001, 564 ff).

  • BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.06.2023 - 3 A 368/21
    Diese Verpflichtung trifft vielmehr das Land, das im Rahmen der für Fälle dieser Art zur Verfügung stehenden besonderen Fördermöglichkeiten, jedenfalls aber über Sonderzuweisungen im Rahmen der allgemeinen Gemeindefinanzierung gehalten ist, auf außergewöhnliche Belastungen bzw. Notlagen einzelner Gemeinden zu reagieren (zum Ganzen; (VG Bayreuth, Urteil vom 19. März 2019 - B 1 K 16.83 -, Rn. 44 - 46, juris mit Verweis auf: VG Regensburg, U.v. 30.06.2011 - RN 2 K 10.01009 - juris Rn. 32 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 05.12.2000 - 11 C 6/00 - NVwZ 2001, 564 ff).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 3.99

    Kreuzungsrechtsverhältnis; Baulastregelung; Sicherheit und Abwicklung des

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.06.2023 - 3 A 368/21
    Im Übrigen sieht der Gesetzgeber sieht die die Verbesserung der Verhältnisse an Eisenbahnkreuzungen als eine Gemeinschaftsaufgabe der Beteiligten an, so dass die verkehrliche Entlastung nicht der Hauptzweck der Baumaßnahme sein muss, sondern nur einer von mehreren mitbestimmenden Zwecken der Baumaßnahme (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 4 C 3/99 -, Rn. 20 - 23, juris).
  • BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 41.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bezeichnung einer konkreten, jedoch

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.06.2023 - 3 A 368/21
    Danach besteht die Obliegenheit, im Interesse des anderen Kostenpflichtigen die durch eine Kreuzungsbaumaßnahme entstehenden Kosten möglichst gering zu halten (BVerwG, B.v. 04.07.1996 - 11 B 41.96 - juris).
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